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Wir freuen uns über Ihr Interesse an einem Termin in unserer Praxis! Aufgrund der aktuell hohen Nachfrage bitten wir Sie, sich für eine schnellstmögliche Bearbeitung in unsere Warteliste einzutragen. Bitte haben Sie Verständnis, dass ein Anruf die Vergabe von Terminen nicht beschleunigen kann. Antworten auf häufig gestellte Fragen und weitere nützliche Informationen finden Sie zudem hier:

Öffnungszeiten

Mo. - Fr.: 07:30 - 19:00 Uhr

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Häufige Fragen

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Logopädie hat das Ziel, die Kommunikationsfähigkeit bei Stimm-, Sprech- und Sprachstörungen zu fördern und wiederherzustellen. Ebenso soll die Verbesserung der Nahrungsaufnahme bei Schluckstörungen erreicht werden. Wir behandeln alle Störungsbilder im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter. Die Behandlung ist individuell angepasst und beinhaltet qualitative Beratung und Diagnostik.
Logopädische Praxen sind Bestellpraxen. Somit sind wir nur im Haus, wenn Sie zuvor einen Termin mit den Therapeutinnen in unserer Praxis vereinbart haben. Falls Sie den Termin nicht rechtzeitig abgesagt haben, müssen wir Ihnen 60 € privat in Rechnung stellen. Unsere Therapeutinnen warten auf Sie und bereiten den Termin vor. Diese Zeit wird von den Krankenkassen nicht vergütet, wenn Sie nicht zum Termin erscheinen. Bei rechtzeitiger Absage haben wir die Chance den Termin an einen anderen Patienten weiterzugeben. In diesem Fall müssen Sie keine Rechnung erwarten.
Zunächst sprechen Sie ihre Kinderärzt*in an und schildern diese*r die Auffälligkeiten. Des Weiteren ist die Einschätzung von Erzieher*innen oder Lehrer*innen auch ein guter Anhaltspunkt. Falls eine logopädische Therapie aus Sicht der Ärzt*in sinnvoll ist, wird diese*r eine Verordnung mit der Empfehlung eine logopädische Therapie zu beginnen ausstellen. Falls Sie mit der Einschätzung der Kinderärzt*in nicht übereinstimmen, haben Sie die Chance sich die Einschätzung eines Pädaudiologen einzuholen. Zudem ist es auch möglich sich eine Verordnung über einen Erstbefund beim Kinderarzt zu erfragen, um ein Gespräch sowie die passende Diagnostik in einer logopädischen Praxis zu vereinbaren, um im Anschluss abwägen zu können, ob eine Therapie sinnvoll wäre.
Wir sind sehr bemüht Patient*innen mit akuten Störungsbildern, wie zum Beispiel einem Schlaganfall, so schnell wie möglich zu therapieren. Leider arbeiten alle Logopädinnen an ihren Belastungsgrenzen, weswegen nicht immer auf Abruf ein Termin frei ist. Bei individueller Absprache und nach einer ersten telefonischen Einschätzung kann nach einer kurzen Wartezeit ein möglicher Termin gefunden werden. Diese sind jedoch meistens nicht an die individuellen Terminwünsche der Patienten anpassbar.
Sobald Ihre Daten aufgenommen wurden, stehen Sie auf unserer Warteliste. Je nach Praxis variieren die Wartezeiten zwischen 3 Monaten und einem Jahr. Wobei dieser Zeitraum nur grob eingeschätzt werden kann und keine festen Zeiträume darstellen. Sobald ein passender Termin in Ihrer Wunschpraxis frei wird, rufen Sie unsere Therapeutinnen an und vereinbaren einen festen Termin mit Ihnen. Es ist nicht notwendig, zwischenzeitlich nachzufragen, wann ein Therapieplatz für Sie oder Ihre Angehörige*n frei wird. Wir haben alle Anfragen auf der Warteliste im Blick.
Leider herrscht wie in vielen therapeutisch-medizinischen Berufsfeldern Personalmangel. Auch wir bleiben davon nicht verschont. Wir sind sehr bemüht allen Patienten gerecht werden. Unsere Therapeutinnen haben alle volle Terminkalender und belegen Therapieplätze sofort neu, wenn diese frei werden. In diesem Fall hilft nur Geduld!
Falls vom Arzt gewünscht, notiert dieser auf der Heilmittelverordnung, die Sie zu Ihrem ersten Termin bei uns mitbringen, ob ein Therapiebericht gefordert wird oder nicht. Wenn ersteres der Fall ist, schreibt die behandelnde Therapeutin vor Beendigung einer Verordnung einen Bericht und sendet diesem auf dem Postweg direkt zum Arzt. Dies dauert in der Regel 3-4 Tage.
Zusätzlich zur Therapie in unserer Praxis bieten wir auch Hausbesuche an. Diese müssen von Ihrem Arzt verordnet werden. Des Weiteren sind wir auch in verschiedenen Einrichtungen, wie Pflege- und Seniorenheimen oder der tätig
Ein Rezept muss innerhalb von 28 Tagen begonnen werden.
Dies kann pauschal beantworten. Die Dauer ist sehr individuell und hängt immer vom Störungsbild, sowie vom Schweregrad ab.
Folgende Fachärzte können Ihnen eine Logopädische Therapie verordnen: Allgemeinärzte, Kinderärzte, Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Phoniater, HNO-Ärzte, Pädaudiologen, Sozialpädiatrische Zentren (SPZ/ DBZ/ MVZ), Zahnärzte, Kieferorthopäden, Neurologen.;
Gesetzliche Krankenkassen ordnen logopädische Behandlungen als Heilmittel der medizinischen Grundversorgung zu. Sowohl die Untersuchung als auch die Behandlung gelten daher als Pflichtleistungen. Die Höhe der Eigenbeteiligung als gesetzlich Versicherter ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben: Ab dem 18. Lebensjahr ist pro Verordnung eine einmalige Pauschale von 10,- € und pro erbrachter Leistung eine Zuzahlung in Höhe von 10% zu zahlen. Da die Zuzahlungen jedoch auf die maximale Höhe von 2% des Bruttojahreseinkommens (bei chronisch kranken Menschen max. bis zu 1 %) begrenzt sind, ist es sinnvoll, sämtliche Quittungen über alle Zuzahlungen bis zum Jahresende aufzubewahren. Private Krankenkassen übernehmen die Kosten einer logopädischen Therapie in unterschiedlichem Umfang, bitte erkundigen Sie sich am besten vor Behandlungsbeginn direkt bei Ihrer Krankenkasse.